KFZ-Versicherung wechseln
Nahezu jeder deutsche Bundesbürger besitzt heute ein Auto – schließlich will man sich schnell und ohne lange Wartezeiten von einem Ort zum anderen begeben. Ein Autounfall jedoch ist schnell passiert; umso wichtiger ist es in diesem Fall, eine gültige KFZ-Versicherung zu besitzen. Mindestens eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, für einige Autobesitzer jedoch lohnt auch der Abschluss einer Teil- oder gar einer Vollkaskoversicherung. Was beim Abschluss der KFZ Versicherung zu beachten ist und wie man den günstigsten Anbieter findet, soll im Folgenden kurz beschrieben werden.
Was genau ist eine KFZ-Versicherung und was beinhaltet Sie?
Die KFZ-Versicherung dient in erster Linie dazu, alle Autofahrer bei einem möglichen Unfall weitestgehend zu schützen. Vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist die sogenannte Haftpflichtversicherung; darüber hinaus gibt es aber auch noch die Teil- und die Vollkaskoversicherung, welche zusätzliche Leistungen versprechen.
Die KFZ Versicherung kostet den Fahrzeuginhaber einen bestimmten Betrag – dieser kann wahlweise monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich an das zuständige Finanzamt entrichtet werden. Die Höhe dieses Betrages ist von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig, unter anderem sowohl vom Alter des Versicherungsnehmers als auch vom Alter des versicherten Fahrzeuges. Auch die jährliche Kilometerleistung spielt bei der Beitragsgestaltung eine entscheidende Rolle. Ebenso entscheidend ist die sogenannte Typklasse. Jedes Jahr werden diese Typklassen entsprechend der Unfall- oder Diebstahlhäufigkeit neu ermittelt. Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung günstiger, ganz einfach deshalb, weil sie weniger Leistungen anbietet als eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung nämlich haftet nur für die Schäden des Unfallgegners, während bei Teil- und Vollkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt sind. Auch bei Unwetterschäden, die zum Beispiel durch Hagel oder Sturm entstehen, springen sowohl Teil- als auch Vollkasko ein. Die Teil- und Vollkaskoversicherung rechnet sich in der Regel nur für neuwertige Fahrzeuge. Als Faustregel gilt: Alle Autos, die nicht älter als acht Jahre sind, sollten mindestens durch eine Teilkaskoversicherung geschützt sein. Für alle Fahrzeuge, die jünger als drei Jahre sind, ist darüber hinaus die Vollkasko zu empfehlen.
Worauf muss beim Abschluss einer KFZ-Versicherung geachtet werden?
Beim Abschluss einer KFZ Versicherung sollte der Autofahrer auf einige Punkte unbedingt achten.
Ganz entscheidend für die Höhe des Beitrages zur KFZ Versicherung ist beispielsweise der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt. Dies bedeutet: Je länger ein Autofahrer unfallfrei fährt, desto niedriger ist die Schadenfreiheitsklasse, in welcher er eingestuft wird. Dementsprechend sinken auch die monatlich zu entrichtenden Beiträge. Bei einem Unfall wiederum kann es leicht passieren, dass man in dieser Klasse hochgestuft wird und somit steigt auch der Beitrag zur KFZ Versicherung. Um dem zu entgehen, sollte man sich genau überlegen, ob man die Reparaturkosten des Unfalls nicht selber trägt und die Kosten nicht an die Versicherung übergibt.
Fahranfänger werden grundsätzlich in die höchste Schadenfreiheitsklasse eingestuft und müssen einen entsprechend höheren Beitrag zahlen. Bedingt wird dies durch die Tatsache, dass Fahranfänger laut Statistik deutlich häufiger in Unfälle verwickelt sind.
Gut wählen sollte man vor dem Abschluss einer KFZ Versicherung auch die Deckungssumme. Dies ist die Summe, bis zu welchem Betrag Personen- oder Sachschäden durch die Versicherung abgedeckt sind. Nicht zu verwechseln ist die Deckungssumme mit der Selbstbeteiligung. Dies nämlich ist der Betrag, welcher im Falle eines Unfalls vom Versicherungsnehmer aus eigener Tasche zu bezahlen ist. Versicherungsnehmer haben hier meist die Wahl zwischen Beträgen, die sich in der Spanne von 150 bis 1.000 Euro bewegen.
Was viele nicht wissen: Auch die Typklasse entscheidet über die Höhe des Beitrages. Cabrios beispielsweise ohne Hardtop werden deutlich häufiger gestohlen – dementsprechend höher ist der Beitrag zur KFZ Versicherung für diese Autos. Man sollte sich also bereits im Vorfeld überlegen, welches Auto man sich anschafft, um nicht erschrocken zu sein über den eventuell höheren Versicherungsbeitrag.
In einigen Fällen aber haftet die Versicherung selbst bei einem gültigen Versicherungsvertrag nicht, dies wird auch als Leistungsausschluss bezeichnet. Dies ist beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Fall. Verursacht ein Autofahrer in betrunkenem Zustand einen Unfall, kommt die Versicherungsgesellschaft natürlich nicht für den Unfall auf.
Was muss bei einem Wechsel der KFZ-Versicherung beachtet werden?
Stichpunkt des Wechsels der KFZ-Versicherung ist der 30.11. eines jeden Jahres. Bis zu diesem Datum sollte also der Versicherung die Kündigung, wenn möglich in schriftlicher Form, vorliegen. Vor dem Wechsel der KFZ-Versicherung lohnt auf jeden Fall ein KFZ-Preisvergleich, im Internet gibt es zahlreiche Seiten, wo man bequem mehrere Anbieter miteinander vergleichen kann. Immerhin gibt es mittlerweile genügend Anbieter auf dem Markt – sich durch diesen Dschungel durchzufinden, ist gar nicht so einfach.
Grundsätzlich besteht eine KFZ Versicherung immer für ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig durch den Versicherungsnehmer gekündigt wird.
Bei der Kündigung unterscheidet man die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung bezeichnet dabei in der Regel die normale Kündigung zum Jahresende, also zum 30.11. Im Gegensatz dazu kann die außerordentliche Kündigung auch während des Kalenderjahres erfolgen. Für diese auch als Sonderkündigung bezeichnete Form der Kündigung gibt es drei Gründe. Erster Grund ist die Ankündigung einer Beitragserhöhung durch die Versicherungsgesellschaft – in diesem Fall kann der Versicherungsnehmer die Versicherung auch unterjährig kündigen. Gleiches gilt bei Anschaffung eines neuen Fahrzeuges. Übrigens kann nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherungsgesellschaft eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Auch bei der außerordentlichen Kündigung sollte man eine Frist von vier Wochen einhalten und die Kündigung schriftlich – am besten per Einschreiben mit Rückschein – einreichen.
Einen Sonderfall stellt die sogenannte Sonderkündigung dar. Kündigt die Versicherung eine Beitragserhöhung an, kann der Versicherungsnehmer innerhalb von vier Wochen auch unterjährig kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Im Internet kann man sich übrigens auf zahlreichen Seiten ein kostenloses Muster einer Kündigung herunterladen – so ist man garantiert auf der sicheren Seite.